Beitragsordnung Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Langstedt e.V.


I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 11.12 der Satzung in der Fassung vom 28.06.2023.

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, daß alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

 

III. Beschlußfassung und Bekanntgabe

Der Gesamtvorstand hat daher in seiner Sitzung am 18.10.2023 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Die Beitragsordnung wird gemäß §11.12 der Satzung bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.

IV. Regelungen

  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.
    Faßt die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluß, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
  2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus dem Abschnitt 5 dieser Beitragsordnung.
    In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
  3. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
  4. Die Mitglieder sind verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen und Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. 
    Ist keine Deckung vorhanden oder werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
  5. Die Gründungsmitglieder vom 24.04.2023 sind von der Beitragspflicht befreit.
  6. Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
  7. Die Vereinsbeiträge werden jährlich im April fällig und sind für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten.

V. Beitragshöhe

Der Jahresbeitrag für den Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Langstedt e.V. beträgt 40 Euro für Privatpersonen und 100 Euro für Firmen (juristische Personen).

 

VI. Zuwendungsbescheinigung

Eine Zuwendungsbestätigung wird ab einer Spende von 300 Euro oder auf konkrete Nachfrage ausgestellt.

 

 

 

Langstedt, den 18.10.2023

-gez. Der Vorstand -

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