Beitragsordnung Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Langstedt e.V.
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 11.12 der Satzung in der Fassung vom 28.06.2023.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, daß alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlußfassung und Bekanntgabe
Der Gesamtvorstand hat daher in seiner Sitzung am 18.10.2023 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Die Beitragsordnung wird gemäß §11.12 der Satzung bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
IV. Regelungen
V. Beitragshöhe
Der Jahresbeitrag für den Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Langstedt e.V. beträgt 40 Euro für Privatpersonen und 100 Euro für Firmen (juristische Personen).
VI. Zuwendungsbescheinigung
Eine Zuwendungsbestätigung wird ab einer Spende von 300 Euro oder auf konkrete Nachfrage ausgestellt.
Langstedt, den 18.10.2023
-gez. Der Vorstand -
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